Mit Abstand und Hygiene geht der Urlaub wieder

Liebe Besucher,
Wir freuen uns die FeWo’s wieder belegen zu können.
Ein großes Dankeschön an alle die nicht storniert haben, sondern mit uns einfach abgewartet.
Unser leckeres Frühstück gibt es jetzt eben etwas abgewandelt aber in gleicher Qualität.
Die Frühstückszeiten müssen etwas aufgeteilt oder das Frühstück in der FeWo genossen werden.
Aber auf dem Hof sind Abstände überhaupt kein Problem.
Die ersten Erfahrungen über Himmelfahrt sind sehr positiv.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
Günter und Monika

Keine Touristen mehr im Cuxland

Liebe Besucher unserer Seite, der Coronavirus hat Deutschland im Griff.

Bleiben Sie möglichst Zuhause,  vermeiden Sie enge Kontakte und schützen Sie somit die anderen vor Infektionen.

Sobald sich die Lage entspannt freuen wird uns sehr auf ein Wiedersehen und natürlich viele neue Gäste.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Ihre Günter und Monika Dorn

Verordnung des Landkreises in Abstimmung mit dem Land und Bund

Aktuell 18.03.2020 um 10:40

Liebe Gäste unseres schönen Cuxhaven,
wir möchten, dass Sie und unsere Cuxhavener Bevölkerung gesund bleiben und sind sehr froh, dass Sie Cuxhaven als Ihren Urlaubs- und Erholungsort gewählt haben.

Und wie Sie wissen, bereiten wir uns immer wieder gern auf einen Besuch von Ihnen vor, in dem wir unsere Strände und unsere Freizeiteinrichtungen für Sie und unsere CuxhavenerInnen attraktiv gestalten.

Wir machen das aus Überzeugung, weil wir gern in Cuxhaven leben und gute Gastgeber sein wollen. Auch unsere Übernachtungsgeber, die vielen Gastronomen und die, die sich um uns sorgen, sind sehr engagiert, um das Leben von uns allen immer etwas schöner zu machen.

Damit das auch in Zukunft so ist und damit wir Sie und wir CuxhavenerInnen möglichst lange gesund bleiben, hat das Land Niedersachsen in einem Erlass verfügt, dass es
„Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmer, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten“ untersagt ist, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. “
Dies gilt auch für Betreiber von Kultureinrichtungen und präventiven Rehaeinrichtungen. Anschlussheilbehandlungen sind im Sinne des SGB V hiervon ausgenommen.“

Der Erlass, der sofort in Kraft tritt, sieht weiter vor, dass Sie, die Sie bereits in Cuxhaven Ihren Urlaub verbringen, bis zum 19.03.2020, spätestens bis 25.03 ihre Abreise vornehmen sollen.

Liebe Gäste, wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch in der Zeit „nach Corona“ in Cuxhaven!

Cuxhaven freut sich auf Sie❤️